A | ABWESENHEIT VON DER SCHULE Gemäss Volksschulverordnung des Kantons Zürich sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihr Kind den Unterrricht regelmässig und ausgeruht besucht. Falls Ihr Kind wegen Krankheit, Arztbesuch oder aus anderen trifftigen Gründen nicht zur Schule kommen kann, bitten wir Sie, dies der Klassenlehrperson vor Beginn des Unterrichts per Mail oder Telefon zu melden.
AUFGABENHILFE Die Aufgabenhilfe bietet Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schülern, die für die Erledigung ihrer Hausaufgaben klare Strukturen und einen betreuten Rahmen benötigen. Für Fragen und bei Unklarheiten steht den Kindern eine Lehrperson zur Verfügung.
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B | BILDRECHTE Wir verpflichten uns, Fotos der Schülerinnen und Schüler ausschliesslich im schulischen Zusammenhang zu verwenden. Falls Sie nicht einverstanden sind, dass Werke und Fotos Ihrer Tochter bzw. Ihres Sohnes veröffentlicht werden, bitten wir Sie, das der Schulleitung schriftlich mitzuteilen. |
D | DATENSCHUTZ Für Schulen gilt das Informations- und Datenschutzgesetz. Viele Schulen veröffentlichen Bilder in Schulzeitungen oder auf Webseiten – vorausgesetzt, dass dazu keine Personalangaben gemacht werden. Auch an unseren Schulen werden hin und wieder Bilder von Schülerinnen und Schülern auf unserer Webseite gezeigt - allerdings nie mit Namen versehen. Sollten Sie dennoch damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, das der Schulleitung schriftlich mitzuteilen. DAZ (DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE) Wenn ein Kind über wenig Deutschkenntnisse verfügt, wird es in Kleingruppen in der Sprache Deutsch speziell gefördert. Dieses Angebot kann für jedes Kind bis zu drei Jahre lang bestehen. |
E | ELEKTRONSICHE GERÄTE IN DER SCHULE Computer, Handy und andere elektronische Geräte (ICT) sind heute Teil des Alltags, zunehmend auch bei den Schülerinnen und Schülern. Den Vorgaben des Lehrplans 21 kommen wir nach und fördern altersentsprechende Kompetenzen zur Anwendung der ICT. In den Klassen stehen uns eine entsprechende Anzahl iPads und Laptops zur Verfügung.
Unsere Regeln für elektronische Geräte sehen vor, dass es den Schülerinnen und Schülern im Schulhaus und auf dem Schulareal nicht erlaubt ist, Handys, Smartwatches, Tablets, Spielkonsolen und andere elektronische Geräte zu nutzen, an jedem Schultag von morgens vor Schulbeginn bis um 18.00 Uhr. Davon ausgenommen ist die Verwendung im Unterrricht und auf Anweisung der Lehrperson. Damit schaffen wir für unsere Schülerinnen und Schüler einen flimmerfreien Raum, in dem sie ihre Freizeit mit Sport, Spiel und Spass verbringen können. Zusätzlich verstehen wir die relativ strenge Regelung auch als Präventionsmassnahme vor möglichem Missbrauch von elektronischen Geräten im schulischen Umfeld.
ELTERNGESPRÄCH Ein Elterngespräch findet in der Regel zwischen der verantwortlichen Lehrperson und den Eltern statt - meistens zusammen mit dem Kind. Bei Bedarf nehmen daran auch die Schulleitung oder weitere Lehrpersonen teil. Diese Gespräche beinhalten Informationsaustausch, Zeugnisgespräche, Übertrittsgespräche, Schullaufbahnentscheide, Standortgespräche zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen, Erstgespräche bei Zuzug von fremdsprachigen Familien. ELTERNMITWIRKUNG Gemäss Volksschulgesetz gewährt die Schule den Eltern eine gewisse Mitwirkung. Ziel dieser Mitwirkung ist ein starkes Dreieck "Schule-Eltern-Schülerinnen und Schüler", das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet. Es können grundsätzlich zwei Ebenen der Eltern-Mitwirkung unterschieden werden: - Individuelle Mitwirkung: Mitspracherecht der Eltern in Bezug auf Entscheide, die das eigene Kind betreffen, z.B. besondere schulische Massnahmen oder Promotionsentscheide - allgemeine Mitwirkung: Details dazu siehe Elternrat |
F | FERIENVERLÄNGERUNG Für zusätzliche Schulferien-Tage, die über die zwei Jokertage hinausgehen, muss ein schriftliches Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. Beim Entschied werden auch die persönlichen, die familiären und die schulischen Verhältnisse der Schülerin, des Schülers mitberücksichtigt. Siehe auch Jokertage im Oberwisen-ABC FREIWILLIGE KURSE Nach der Schule – jeweils ab 15.30 Uhr für eine bis zwei Lektionen – besteht die Möglichkeit, einen unserer Zusatzkurse zu nutzen. Sie umfassen sowohl sportliche als auch musische Angebote. |
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I | IF (INTEGRIERTE FÖRDERUNG) Die integrative Förderung verzichtet weitgehend auf eine Separierung von Kindern mit einer Lernschwäche. Dabei gilt der Grundsatz: "Nicht alle arbeiten das Gleiche, aber alle am Gleichen." Lehrpersonen nehmen dafür die Unterstützung durch den Schulischen Heilpädagogen/die Schulische Heilpädagogin (SHP) in Anspruch. Die Unterstützung erfolgt in Form von Beratung, Teamteaching (gemeinsames Unterrichten) oder durch Kleingruppenunterricht. Kinder mit speziellem Förderbedarf haben das Anrecht, dass die Unterstützung, die im Rahmen des Schulischen Standortgesprächs vereinbart wurde, regelmässig zum Tragen kommt und an den vereinbarten Förderzielen gearbeitet wird. ISR (INTEGRIERTE SONDERSCHULUNG IN DER REGELSCHULE) Dieses Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die einen hohen Förderbedarf ausweisen und noch zusätzliche Unterstützung brauchen, um in die Regelklasse integriert werden zu können. Ein individueller Förderplan berücksichtigt die Fähigkeiten des Kindes. Die ISR schränkt den Schulalltag der Regelklasse nicht ein. |
J | JOKERTAGE Jokertage sind unterrichtsfreie Tage, die ohne Gesuch und ohne Begründung bezogen werden können. Pro Schuljahr stehen zwei Tage zur Verfügung; sie können einzeln oder zusammen bezogen werden. Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Am ersten Schultag im ersten Kindergartenjahr und am letzten Schultag in der dritten Sekundarklasse können keine Jokertage bezogen werden.
Nicht unter die Jokertage-Regelung fallen Absenzen, die nicht vorhersehbar sind (Krankheit, Unfall u.a.). Siehe auch Abweseneheit von der Schule im Oberwisen-ABC. |
K | KLASSENLAGER In der Mittelstufe wird pro Klasse mindestens ein Lager durchgeführt, welches 4 oder 5 Übernachtungen umfasst. Ein Klassenlager ist ein wichtiger Anlass mit grossem Erlebnischarakter für jedes Kind! Es dient nebst dem Kennenlernen einer Region der Schweiz vor allem auch der Gemeinschaftsförderung. Der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt gemäss kantonalen Vorgaben CHF 22 pro Tag. KLASSENRAT Der Klassenrat ist eine Schülerinnen- und Schülerversammlung auf Klassenebene und findet in der Regel einmal pro Schulwoche statt. Die Versammlung steht unter der Aufsicht der Klassenlehrperson.
Die pädagogischen Ziele des Klassenrates sind unter anderem: Umgangsformen einüben, Gesprächsregeln einhalten, Abmachungen und Entscheide gemeinsam finden und mittragen, eigene Meinung vertreten und Kompromisse eingehen können, Demokratieverständnis entwickeln.
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P | PARTIZIPATION DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER Gemäss Zürcher Volksschulgesetz müssen die Schulen eine Mitverantwortung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler vorsehen, die ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechen. Im Dokument Kinder reden mit - Handbuch Schülerinnen- und Schülerpartizipation sind drei Formen beschrieben, wie unsere Schülerinnen und Schüler sich aktiv am Schulalltag beteiligen können. • Schülerparlament (siehe separaten Punkt im Oberwisen ABC) • Klassenrat (siehe separaten Punkt im Oberwisen ABC) • Gotte- / Götti-System: Jedes Kind der 1. Klasse hat eine Gotte / einen Götti aus der 6. Klasse für Hilfe und Unterstützung auf dem Schulareal bei Bedarf. Die beiden Klassen haben auch gelegentlich gemeinsame Unterrichtssequenzen und machen zusammen Exkursionen. PAUSENAUFSICHT In der grossen Pause am Vormittag (09.45 bis 10.15 Uhr) und in der 10-minütigen Pause am Nachmittag machen zwei Lehrpersonen Pausenaufsicht. Dabei patrouillieren sie über das Schulareal, beobachten aufmerksam das Geschehen und leisten Hilfe bei Schwierigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler nicht selber bewältigen können (siehe auch Plakat "Daran halten wir uns"). PROJEKTWOCHEN Alle drei Jahre wird eine Projektwoche durchgeführt. In diesen Wochen wird jeweils klassenübergreifend in verschiedenen Gruppen an einem bestimmten Thema gearbeitet. |
R | RATGEBER FÜR ELTERN hat zum Ziel, Eltern in ihrer Erziehungsfunktion zu stärken und zu unterstützen. Die Tipps sollen nicht als endgültig und für alle Situationen absolut geltend verstanden werden. Sie sollen vielmehr, unter Berücksichtigung der persönlichen Situation, als Ideen und Leitplanken eingesetzt werden. |
S | SCHULBESUCHSTAGE Als Eltern haben Sie im Verlauf des Schuljahres mehrere Möglichkeiten, uns im Unterricht zu besuchen: Von November bis Juni findet jeweils am 2. des Monats ein Schulbesuchs-Vormittag statt, ausser dieser Tag fällt auf ein Wochenende oder in die Schulferien. SCHÜLERPARLAMENT Die Schülerinnen und Schüler erhalten durch das Schülerparlament die Möglichkeit, sich aktiv für ihre Schule einzubringen. So lernen sie, ihre Meinung zu äussern und zu vertreten, sich an Diskussionen zu beteiligen und Projekte von der Idee bis zur Realisierung voranzutreiben. Diese Mitwirkung beeinflusst die Klassen- und Schulhauskultur positiv.
Die 1. bis 6. Klasse wählt nach demokratischen Grundsätzen jedes Schuljahr zwei Delegierte (ein Mädchen und einen Knaben) fürs Schülerparlament. Die Delegierten lernen Verantwortung für die Meinung ihrer Klasse zu übernehmen und im Schülerparlament zu vertreten. Pro Schuljahr finden ca. 10 Parlamentssitzungen statt; diese werden von einer Lehrperson und der Schulsozialarbeiterin unterstützt und begleitet. SCHULHAUSKULTUR - GRUNDSÄTZE Die vier Grundsätze unserer Schulhauskultur sind die folgenden: • Ich begegne anderen mit Respekt. • Ich hole mir Hilfe bei Schwierigkeiten, die ich nicht selber bewältigen kann. • Ich trage Sorge zu den Einrichtungen in der Schule und auf dem Pausenplatz. • Ich trage der Umwelt Sorge. Auf dem Schulhausareal ist da und dort das Plaktat "Daran halten wir uns" aufgehängt. Darauf sind die die Grundsätze der Schulhauskultur zusammen mit dazu passenden Comic-Zeichnungen dargestellt. SCHULPFLEGE Die Schulpflege ist für die strategische Ausrichtung der Schule verantwortlich. Sie ist Einspracheinstanz für rekursfähige Entscheide der Schulleitung. Mehr Informationen über die Schulpflege erhalten Sie hier. SCHULPROGRAMM Im Schulprogramm wird die zielgerichtete und nachhaltige Entwicklung einer Schule für die nächsten vier Jahre festgelegt. Es enthält die pädagogischen Schwerpunkte, umschreibt die Wege und Mittel für deren Umsetzung und nennt Kriterien für die Überprüfung der Zielerreichung. Die Schulkonferenz legt das Schulprogramm fest; die Schulpflege genehmigt und veröffentlicht es. Die Schulleitung ist zusammen mit der Schulkonferenz für die Umsetzung der einzelnen Teilschritte verantwortlich.
SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Das Angebot der SSA richtet sich an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Haben Sie als Erziehungsberechtigte/r Fragen zu einem sozialen Thema oder sehen Sie sich mit einem sozialen Problem im Zusammenhang mit Ihrem Kind konfrontiert? Zögern Sie nicht: Nehmen Sie frühzeitig mit dieser unentgeltlichen und neutralen Fachstelle Kontakt auf!
Vielleicht kann das Problem bereits in einem Gespräch gelöst werden. Bei Bedarf können in gemeinsamer Absprache weitere Beteiligte oder Fachstellen beigezogen werden. SCHULWEG Der Schulweg ist eine gesunde und entwicklungsfördernde Entdeckungsreise - vorausgesetzt man geht zu Fuss! Kinder können den Schulweg alleine bewältigen. Als Vorbereitung für den Eintritt in den Kindergarten können Sie als Eltern den Schulweg mit Ihrem Kind ablaufen und in den ersten Schultagen und -wochen Ihr Kind begleiten. (Siehe VCS-Broschüre "Erlebniswelt Schulweg - so bereite ich mein Kind vor") Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Werden Kinder regelmässig zum Kindergarten oder zur Schule chauffiert, so entgehen ihnen wertvolle Erfahrungen bezüglich Verkehrskompetenz, Sozialkompetenz und Eigenverantwortung. Die sogenannten Elterntaxis können zudem einen gefährlichen Mehrverkehr rund um unser Schulhaus verursachen. SCHWIMMUNTERRICHT Für den Kindergarten und die 1. bis 4. Klassen finden jährlich mehrere Schwimmstunden statt. STELLVERTRETUNG Wenn eine Lehrperson erkrankt oder aus anderen Gründen unerwartet nicht unterrichten kann, sucht die Schulleitung eine Stellvertretung, die die Klasse unterrichtet. Falls dies nicht sofort möglich ist, werden die Schülerinnen und Schüler kurzzeitig "gespettet", das heisst, sie erhalten schriftliche Aufträge und werden gemäss Spettplan auf andere Klassen verteilt. |
T | TAGESSTRUKTUREN (HORT UND MITTAGSTISCH) Hort und Mittagstisch zählen zum familienergänzenden Angebot der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden betreut und müssen nicht alleine zu Hause sein, wenn die Eltern berufstätig sind. |
U | UNTERRICHTSZEITEN / PAUSEN Kindergarten Kinder im ersten Kindergartenjahr haben jeden Vormittag Unterricht, Kinder im zweiten Kindergartenjahr zusätzlich am Dienstag- und Donnerstag-Nachmittag.
Primarschule
Die Türen des Schulhauses werden um 08.05 / 13.35 Uhr geöffnet. |
Z | ZAHNARZTGUTSCHEINE Seit Schuljahr 20/21 besteht das Gutscheinsystem, bei welchem die Eltern freie Wahl bei einem in der Schweiz anerkannten Zahnarzt haben, der in der Schweiz praktiziert.
ZEUGNIS Vom Kindergarten bis und mit 1. Klasse werden keine Noten erteilt. An ihrer Stelle werden mindestens 2 jährliche Elterngespräche durchgeführt – in der Regel je ein Gespräch pro Semester. Im Zeugnis werden diese Elterngespräche bestätigt. |
Unterdorfstrasse 50
8602 Wangen
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